Garantiebeschreibung

Garantiebeschreibung Poolino® Polypropylen Schwimmbecken

Was wird garantiert?
Poolino Vertriebs GmbH garantiert seinen Käufern für Poolino® Polypropylen Schwimmbecken eine Dichtigkeit von 15 Jahren (Garantiezeit). Das bedeutet, dass der Beckenkörper für diesen Zeitraum seine Wasserdichtigkeit behält. Die 15-Jahresfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung. Diese Garantie wird dem ersten Erwerber des Beckens gewährt und ist übertragbar. Bedingung für die Übertragung der Garantie auf das Schwimmbecken ist, dass das Becken nicht manipuliert wird und dessen Position nicht verändert wird, da sonst die Garantie ersatzlos erlischt. Wenn das Eigentumsrecht und die Garantie übertragen werden, muss der Eigentümer die Poolino Vertriebs GmbH innerhalb von 30 Tagen schriftlich per Einschreiben benachrichtigen, um den Fortbestand der Garantie zu gewährleisten. Sollte das erworbene Schwimmbecken in der Garantiezeit undicht sein oder werden, wird die Poolino Vertriebs GmbH unentgeltlich das Schwimmbecken reparieren. Die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche werden durch die freiwillige Garantie nicht beeinträchtigt.

Wann ist die Garantie ausgeschlossen?
Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen, wenn der Käufer oder Dritte die Undichtigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben oder die Undichtigkeit nachweislich durch unsachgemäße Behandlung eingetreten ist; als unsachgemäße Behandlung gelten Handlungen, die den der Lieferung beigelegten Handlungsanleitungen widersprechen.

Wie ist die Garantie geltend zu machen?
Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Firma Poolino Vertriebs GmbH über den Garantiefall informieren und den Kaufvertrag sowie die Garantieurkunde in Kopie vorlegen. Auf Verlangen ist das Original der Urkunde vorzulegen. Für die Geltendmachung des Garantieanspruchs gelten folgende Kontaktdaten:

Poolino Vertriebs GmbH
Sachsenring 11
27711 Osterholz-Scharmbeck

Telefon : +49(0)4795-9699766
Telefax : +49(0)3222-555 030 6
E-Mail: info@poolino.com